Vertrauen aufzubauen und Unterstützung anzunehmen ist der schwerste Schritt, wenn man sich für eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst entscheidet.
Schwester Monika und ihr Team wollen Ihnen bei diesem Schritt helfen und mit Ihnen im Rahmen eines Erstgespräches die Möglichkeiten einer individuellen Versorgung besprechen.
Auch über die Finanzierungsmöglichkeiten werden Sie umfassend beraten und auch Ihre Angehörigen können sich jederzeit über eine zuverlässige Betreuung freuen.
Diese Pflegeleistungen übernehmen wir:
Medizinische Versorgung: Behandlungspflege
Behandlungspflege beinhaltet medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Tätigkeiten, die eine Krankheit lindern, einer Krankheit vorbeugen und zur Gesundheit beitragen, wie z.B.:
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Wundversorgung
- Medikamentendosierung, -verabreichung,- bereitstellung
- Versorgung von Kathetern
- Kontrolle und Überwachung von Puls, Blutdruck, Blutzucker
Pflegerische Hilfen: Grundpflege
Grundpflegerische Versorgung fällt im Rahmen der alltäglichen Selbstpflege an. Sie kann wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen und körperlicher Einschränkungen vom Patienten nicht mehr eigenständig erledigt werden, wie z.B.:
- An- und Auskleiden
- Hilfestellung bei der Pflege des Körpers und der Haut
- Duschen bzw. Baden
Verhinderungspflege
Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen und wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 besteht, haben Sie rechtlichen Anspruch auf Entlastung – die so genannte Verhinderungspflege.
Sie kann bei Krankheit oder Urlaub des pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden, aber auch, wenn dieser einfach einmal eine Auszeit benötigt.
Hilfe bei der Haushaltsführung
Wir unterstützen unsere Kunden durch Hilfe bei der Haushaltsführung, zum Beispiel bei der Reinigung der Wohnung, beim Wäschewaschen und Bügeln, Einkaufen, Zubereiten der Mahlzeiten und Betten beziehen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Im Rahmen eines Budgets von 125,- € monatlich bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit erbringen wir Leistungen der Betreuung, Begleitung, Beschäftigung sowie Entlastung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:
- Erledigen von Behördenangelegenheiten
- stundenweise Beaufsichtigung
- Beschäftigung wie Zeitungsschau etc.
- Training von Alltagsabläufen sowie der Motorik
Pflegeberatung
Bei Pflegegeldempfängern gibt die Pflegekasse einen mindestens halbjährlichen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst vor. Diesen übernehmen wir gern und beraten Sie auch bei allgemeinen Frage zu Pflege und Pflegebedürftigkeit.
Weiterhin unterstützen wir Sie
- bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen sowie Behörden
- bei Anträgen auf einen Pflegegrad
- im hauswirtschaftlichen Bereich
- bei der Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen